Ausbildungsvorschriften im fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder für die Regelung des Laufbahnrechts der Beamten und Beamtinnen der Länder zuständig. Der Bayerische Landtag hat hierzu im Jahr 2010 ein Gesetz erlassen, das Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG). Dabei wurde die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen eingerichtet.

Aufgrund der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage im LlbG hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung erlassen.

Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte.

Ergänzend hierzu wurden Richtlinien erlassen, die den Vollzug der Verordnung näher erläutern.

A. Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw)

B. Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw)