Prüfungen
Während der fachtheoretischen Ausbildung finden Klausuren statt.
Die Ausbildungsbehörden stellen in einem Jahresnachweis fest, ob das theoretische und berufspraktische Ausbildungsziel erreicht ist und eine Zulassung zur abschließenden Prüfung erfolgen kann.
Diese Prüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Aus den vorgenannten Noten wird dann eine Gesamtprüfungsnote gebildet.
Prüfungsausschuss
Für die Durchführung, zur Wahrung der Chancengleichheit und zur Qualitätssicherung wurden für die drei Qualifikationsebenen jeweils ein Prüfungsausschuss gebildet.
Rechtliche Grundlagen für die Prüfungen sind
die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und
die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (FachV-GA)