Prüfungen
Die Ausbildungsabschnitte schließen grundsätzlich mit Klausuren ab.
Diese entscheiden, ob man das theoretische Ausbildungsjahr bestanden hat.
Am Ende der Ausbildung findet eine Qualifikationsprüfung statt.
Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Hilfsmittelverzeichnis
Für die Prüfung dürfen nur ausgewählte Hilfsmittel verwendet werden. Diese sind im Hilfsmittelverzeichnis geregelt.
Prüfungsausschuss
Für die Durchführung, zur Wahrung der Chancengleichheit und zur Qualitätssicherung wurden für die Fachrichtungen jeweils ein Prüfungsausschuss gebildet.
Rechtliche Grundlagen für die Prüfungen sind
die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und
die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw)