Ausbildungsvorschriften des fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung
Die grundsätzlichen Regelungen zur Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sind im Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG) geregelt.
Mit der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) wurde die Grundlage für die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte erlassen.
In Ergänzung hierzu gelten die Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) erlassen.
Anlagen zu den Ausbildungsrichtlinien
(für Ausbildungsleitungen)
Beschäftigungsnachweis
Stationszeugnis
Jahreszeugnis I
Jahreszeugnis II